Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sollten Sie die Reise nicht antreten können, bitten wir um schnellstmögliche schriftliche Nachricht.
Bei Nichtantritt der Reise kann der Vermieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Der Ersatzanspruch wird wie folgt in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis berechnet:
Bei Stornierung der Ferienwohnung:
- bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- zwischen dem 60. und 35. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- ab dem 34. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
Auf Umbuchung besteht kein Anspruch. Sollte eine Umbuchung doch möglich sein, werden pauschal 25 € dafür berechnet. Der Vermieter versucht außerdem einen Nachmieter für den freigewordenen Zeitraum zu suchen.